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Zusatzangebote verkaufen: Darf ich, darf ich nicht, darf ich, darf ich nicht …

Kein Thema wird seit Jahren so heiß diskutiert, wie die Frage, ob während des Rehasports zusätzliche Leistungen verkauft werden dürfen.

Es ist nicht nur nicht verboten, es ist sogar erwünscht und ausdrücklich gefordert! Die Krankenkassen empfehlen sogar zusätzliche Leistungen, um die eigenverantwortliche Durchführung des Rehabilitationssports zu fördern und nachhaltig zu sichern.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Zusatzleistungen durch den Rehasportler freiwillig erfolgt.

Dann steht beispielsweise einem ergänzenden Training an Geräten oder Schnuppergolfen nichts im Weg: Die Rehasportler sollen ja gerade eine Sportart finden, an der sie lange Zeit Freude haben. Sie sind gekommen, um zu bleiben!

Die Gestaltung und Organisation von Zusatzangeboten erfordern jedoch etwas Fingerspitzengefühl: So ist es nicht sinnvoll, die Rehasportler gleich zu Beginn mit all den tollen Angeboten zu überfallen.

Von uns erhältst du, neben den formal korrekten Texten für die Vereinbarung, auch Tipps, wie du mit Feedbackgesprächen zum richtigen Zeitpunkt erfolgreich bist.

Nachhaltigkeit bedeutet, heute für morgen zu denken und zu handeln.

- David Suzuki

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Wachsmuthstr. 20 | 13467 Berlin
post@rehasport-im-freien.de
Büro: +49 (0) 30 / 31 95 21 62
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