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Rehasport + Umsatzsteuer: Gehen von den Einnahmen erstmal 19% ans Finanzamt?

Wer Leistungen im Gesundheitswesen erbringt, kann mit dem Begriff Umsatzsteuervoranmeldung meist wenig anfangen: Denn die Einnahmen von beispielsweise Ärzten und Physiotherapeuten beinhalten in der Regel keine Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Im Rehasport gibt es nun aber viele Anbieter, die möglicherweise schon Gesundheitssport anbieten, hier jedoch Rechnungen mit Mehrwertsteuer stellen.

Wie ist das nun? Ist der Rehabilitationssport auch von der Umsatzsteuer befreit? Falls ja, was sind die Kriterien dafür, was gibt es zu beachten und gilt das dann auch für jeden Anbieter.

Grundsätzlich ist zunächst einmal jede Leistung, die gegen Entgelt ausgeführt wird, umsatzsteuerbar. Der Gesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit, bestimmte Leistungen von dieser Pflicht zur Umsatzsteuer zu befreien. In diesem Zusammenhang hört man dann immer wieder, dass alles, was vom Arzt verordnet wird und was von der Kasse bezahlt wird, von der Umsatzsteuer befreit sei.

Früher waren das auch tatsächlich die notwendigen Kriterien, heutzutage ist so nicht mehr ganz richtig, aber auch nicht grundsätzlich falsch.

Heute sind die zwingend erforderlichen Kriterien für die Umsatzsteuerbefreiung von sogenannten Heilbehandlungen:

  • Die Leistung verfolgt ein therapeutisches Ziel.
  • Die Leistungserbringung erfolgt durch Personen, die über eine entsprechende berufliche Befähigung verfügen.

Um es an dieser Stelle kurz zu machen:
Der Rehabilitationssport erfüllt diese beiden Kriterien und somit sind die damit erzielten Erlöse von der Umsatzsteuer befreit!

Der Teufel steckt jedoch möglicherweise im Detail. So gibt es zahlreiche Fragestellungen und Konstellationen, bei denen dann selbst die Finanzämter unsicher sind. Wenn du mehr wissen willst, weil du mit einem der folgenden Punkte in Berührung stehst, empfehlen wir dir unsere Zusatzleistung "Steuer Hack" zu buchen. Das ist ein Rundumschlag zum Wesentlichen.

  • Rehasport + Sportverein
  • Rehasport + Subunternehmer
  • Rehasport + Vermietung
  • Selbstzahler + Umsatzsteuerbefreiung
  • Rehasport + gemischte Gruppen

Falls jemand noch tiefer in die Materie einsteigen will, dann gibt es auch die Möglichkeit zum individuellen Coaching. Dazu wäre die Teilnahme deines Steuerberaters mehr als sinnvoll! Diese Kombi ist uns dann die Liebste. Frage uns dazu nach dem Kombi-Sonderpreis.

Wir haben hier über 20 Jahre Erfahrung und konnten bislang jede Frage beantworten und jede Diskussion mit dem Fiskus einvernehmlich klären. Sprich uns doch einfach an!

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