Übungsleiter/innen müssen über einen besonderen Qualifikationsnachweis als Gewähr für die fachliche Anleitung und Überwachung von Rehabilitationssportgruppen verfügen. Dieser richtet sich nach den Qualifikationsanforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR).
Eine Berechtigung als Übungsleiter:in für Rehabilitationssport gilt immer für ein bestimmtes Profil. Dies ist z.B. Orthopädie, Neurologie oder sie gilt für Herzgruppen. Es dürfen immer nur solche Rehasportgruppen durchgeführt werden, für die Übungsleiter/innen auch die entsprechende Fachqualifikation erworben haben.
Wer bereits einen Übungsleiterausweis in (s)einer Sportart besitzt oder über eine berufliche Qualifikation verfügt, darf an einer verkürzten Fachausbildung teilnehmen oder erhält sogar direkt seine Zulassung. Da es in der Sport- und Gesundheitsbranche zahlreiche verschiedene Abschlüsse gibt, lohnt es sich hier nachzufragen: Die Verbände haben über die Richtlinien der BAR e.V. hinaus, immer die Möglichkeiten für Einzelfallentscheidungen.
Durch die Vermittlung von anatomischen und physiologischen Grundlagen, Trainingslehre und Sportdidaktik sowie Wissen zu den wesentlichen profilbezogenen Erkrankungsbildern werden die Grundlagen für die Arbeit als Rehasportübungsleiter/in geschaffen. Theorie und ergänzende Praxis wechseln sich ab. Es werden verschiedene Ansätze für Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit. Das Erlernte wird in Theorie und Praxis überprüft.
Falls du Übungsleiter/in werden willst und noch über keine Vorqualifikation verfügst, ist das gar kein Problem: alle Verbände bieten für Laien eine Ausbildung zu den Grundlagen des Sports über meist 180 Lerneinheiten an. Im Anschluss kannst du dann an der Fachausbildung in dem von dir gewünschten Profil teilnehmen.
Überhaupt lernt niemand etwas durch bloßes Anhören, und wer sich in gewissen Dingen nicht selbst tätig bemüht, weiß die Sachen nur oberflächlich.
- Johann Wolfgang von Goethe
Neben der fachlichen Qualifikation musst du eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung und den von den Verbänden geforderten theoretischen Ausbildungstag zu den formalen, organisatorischen und rechtlichen Aspekten rund um den Rehasport nachweisen.
Damit du dein Wissen immer aktuell hältst, bist du gefordert, alle vier Jahre 15 Lerneinheiten Fortbildung zu absolvieren. Bietest du Herzgruppen an, erfolgt dies alle zwei Jahre. Du kannst dich gerne auf den Internetseiten zu Aus- und Weiterbildung des Deutschen Behindertensportverband e.V. und des RehaSport Deutschland e.V. informieren.
Oder, noch besser, sprich uns an, wenn du konkret auf die Suche gehen willst. Wir helfen dir gerne weiter, suchen für dich die geeignete Ausbildung und klären, falls erforderlich, deinen Einzelfall mit den Verbänden.