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Wie du Rehasportanbieter wirst?

Die Anerkennung als Anbieter für Rehabilitationssportleistungen ist an ein paar Bedingungen geknüpft, die du erbringen und nachweisen musst.

Der Rehabilitationssport in Deutschland wird durch die Rahmenvereinbarung der BAR geregelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) ist der Zusammenschluss der Reha-Träger. Durch die gemeinsam erarbeitete und verabschiedete Rahmenvereinbarung soll sichergestellt werden, dass der Rehabilitationssport (und das Funktionstraining) nach geltenden Vorschriften und einheitlichen Grundsätzen erbracht wird. 

Anerkennende Stellen können sein:

  • Vertragliche Dritte der Reha-Träger, wie Vereinbarungspartner der BAR Rahmenvereinbarung
  • Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene beteiligter Reha-Träger, Verbände, Institutionen

Was du als Anbieter für Rehabilitationssport benötigst:

  • eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Verband
  • die Ausbildung/oder das Personal mit der notwendigen besonderen Fachqualifikation 
  • einen betreuenden Arzt, der für Fragen der Ansprechpartner ist
  • einen entsprechenden Raum für deine Teilnehmer/innen
  • einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz
  • ein Institutionskennzeichen für den Zahlungsverkehr
  • ein passendes Abrechnungsverfahren in elektronischer Form

In der Vergangenheit wurde Rehabilitationssport historisch bedingt fast ausschließlich in angehörigen örtlichen Gruppen des Deutschen Behindertensportverbands e.V. (DBS) durchgeführt. Dem DBS kannst du dich nur als ein eingetragener gemeinnütziger Verein anschließen. Bringst du z. B. als Physiopraxis, Gesundheitszentrum oder Sportclub trotzdem eine geeignete Struktur und entsprechende Qualität für den Rehabilitationssport gemäß der Rahmenvereinbarung mit, kannst du aber auch bei dem branchenübergreifenden Berufsverband Rehabilitationssport | RehaSport Deutschland e.V. (RSD) einen Mitgliedsantrag stellen. 

Die Mitgliedsbeiträge der Verbände beinhalten in der Regel den geforderten Unfallversicherungsschutz und ggf. auch eine Haftpflichtversicherung. In Bayern gibt es darüber hinaus ein paar Besonderheiten, was das Anerkennungsverfahren betrifft. Diesbezüglich sprich uns bitte direkt an, damit wir dich dazu informieren können.

It always seems impossible until it's done.

- Nelson Mandela

Gerne beraten wir dich ausführlich, wenn du dich dafür entscheidest, Rehasportanbieter zu werden. Die Begleitung durch den Formalien-Dschungel ist dann selbstverständlich und gehört dann zu unserem Service-Portfolio.

Nützliche Links

Kontakt

Wachsmuthstr. 20 | 13467 Berlin
post@rehasport-im-freien.de
Büro: +49 (0) 30 / 31 95 21 62
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