Rehasportler/innen
Wie kommen denn Rehasportler/innen überhaupt zu mir in eine Rehasportgruppe, und wie verwalte ich die Teilnehmer/innen am einfachsten?
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Rehasportstunden
Rehasportziele
Unser Service
Bewegung im Freien
Sport während der Pandemie
Mit Auftreten von Corona wurden sportliche Aktivitäten oft komplett eingestellt. Auch der Rehasport war zeitweise davon betroffen. Wie wichtig jedoch die regelmäßige Bewegung für die körperliche und geistige Gesundheit ist, ist mittlerweile unstrittig. Und umso wichtiger ist daher, dass der Rehasport auch in Krisenzeiten stattfinden kann. Dies ist zumindest im Freien bei mitspielender Wetterlage und mit dem notwendigen Abstand zu fast jederzeit gewährleistet, wenn erforderlich.
Wie läuft das mit dem Rehasport?
Rehasport ist Bewegung und Training in einer Gruppe. Gymnastik, Ausdauer- und Kraftausdauerübungen und Bewegungsspiele können mit Entspannungseinheiten kombiniert werden. Der Rehasport findet immer in einer Gruppe statt und hat eine Mindestdauer von 45min (bei Herzsport 60min). Die Gruppengröße hängt vom verfügbaren Platz zur Bewegung ab (min. 5qm/Person) und darf die Anzahl von 15 Personen (Ausnahmen bei Herzsportgruppen) nicht überschreiten. Man trifft sich also verabredet zum gemeinsamen Sporttreiben.
Rehasport wird von einem Kassenarzt empfohlen und für die Abrechnung mit den Krankenkassen auf einem Formular, dem Muster 56, festgehalten. Diese sogenannte "Verordnung" ist für den Patienten der Antrag auf die Kostenübernahme der Rehasportübungseinheiten bei seiner Krankenkasse. In der Regel hat die Maßnahme eine Dauer von 18 Monaten, mit 50 Übungseinheiten. Das ist schon was!
Eine Rehasportmaßnahme wird von den gesetzlichen Krankenkassen, der Renten- und Unfallversicherung für jede Person bezahlt, damit diese Person danach auf eigene Kosten weiterhin langfristig Sport treibt. Quasi ein Schubs, für die eigene Verantwortung zur Stärkung der Gesundheit. ⇒ Übrigens: Gesetzlich Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Privatversicherte erhalten meist die vollständige Erstattung der Kosten von ihrer privaten Krankenversicherung.